Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reise und Zahlungsbedingungen

1. Mit der mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen Anmeldung einer Reise bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

2. Jeder Törn versteht sich als gemeinschaftliche Handlung aller Beteiligten. Alle Teilnehmer nehmen eigenverantwortlich an diesem Törn teil und bilden gemeinsam eine Crew unter Leitung des Kapitäns.

3. Den Anordnungen des Bordpersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten, um die Sicherheit und damit den reibungslosen Verlauf der Reise zu gewährleisten. Alle Teilnehmer sind zur Einhaltung der Bordordnung verpflichtet.
Es ist verboten in den Kabinen zu rauchen!

4. Die Anzahlung beträgt grundsätzlich 30 % des Reisepreises. Sie wird mit der Anmeldung fällig. Der Restbetrag für die Reise ist spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt zu bezahlen. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich beim Vermittler oder Veranstalter erfolgen. Es gilt das Eingangsdatum beim Veranstalter. Für die Reisevorbereitung berechnen wir bei Rücktritt eine Pauschalsumme von 26,- Euro pro Buchungsteilnehmer. Darüber hinaus, entstehen nachstehende Kosten (in % vom Reisepreis).
- Bis 50 Tage vor Reisebeginn 52,- Euro.
- Ab 49-30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises.
- Ab 29-8 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises.
- Ab 7 Tage vor Reisebeginn bzw. Nichterscheinen zum Reisetermin 100 % des Reisepreises.

5. Die Haftung des Veranstalters ist für den Ausfall einer Reise oder für Verspätungen ausgeschlossen. Bei Starkwind oder Sturm ist der Kapitän gehalten, zur Sicherheit des Schiffes, seiner Mannschaft und der Chartergäste einen Schutzhafen anzulaufen.

6. Sollte der Törn innerhalb von 48 Stunden nicht beginnen, z. B. durch Maschinenschaden, Materialbruch, höhere Gewalt oder hoheitliche Anordnungen, so wird die Chartergebühr erstattet. Weitere Ersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.

7. Vermittler und Veranstalter behalten sich vor, Reisen abzusagen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z. B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Naturkatastrophen, Streik, Ausfall der Beförderungs-
träger oder des Beförderungsmittels etc. Dies kann in der Regel 4 Wochen vor Reiseantritt, aber auch kurzfristiger geschehen. Schadensersatzansprüche erwachsen beim Reiseteilnehmer nicht.

8. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Haftung persönliches Eigentum sowie Sach-, Personen- und Vermögensschäden wird nicht übernommen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Schäden die unter Alkoholeinfluss verursacht werden, ausschließlich zu Lasten des Verursachers gehen.

9. Bei Unglücksfällen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten durch Wetterlagen oder höhere Gewalt, ist die Schiffsführung von einem Regressanspruch ausgeschlossen, sofern nicht dem Kapitän oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

10. Bei allen Ausflügen, Landgängen und Sportveranstaltungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Sofern wir als Reisevermittler auftreten, haften wir nicht für die Leistungserbringung durch den Veranstalter, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reise.

11. Für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Impf- und Angelbestimmungen ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Kosten, die aus Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.

12. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. Volltrunkene Personen gefährden die Sicherheit an Bord und werden von Bord gewiesen.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rostock.
Internet Service und Marketing Agentur "ISuMA Torsten Bothe" Rostock