Allgemeine Reise und Zahlungsbedingungen
1. Mit der mündlichen, fernmündlichen
oder schriftlichen Anmeldung einer Reise bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
2. Jeder Törn versteht sich als
gemeinschaftliche Handlung aller Beteiligten. Alle Teilnehmer nehmen eigenverantwortlich
an diesem Törn teil und bilden gemeinsam eine Crew unter Leitung
des Kapitäns.
3. Den Anordnungen des Bordpersonals
ist in jedem Fall Folge zu leisten, um die Sicherheit und damit den reibungslosen
Verlauf der Reise zu gewährleisten. Alle Teilnehmer sind zur Einhaltung
der Bordordnung verpflichtet.
Es ist verboten in den Kabinen zu rauchen!
4. Die Anzahlung beträgt grundsätzlich
30 % des Reisepreises. Sie wird mit der Anmeldung fällig. Der Restbetrag
für die Reise ist spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt zu bezahlen.
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Die
Rücktrittserklärung muss schriftlich beim Vermittler oder Veranstalter
erfolgen. Es gilt das Eingangsdatum beim Veranstalter. Für die Reisevorbereitung
berechnen wir bei Rücktritt eine Pauschalsumme von 26,- Euro pro
Buchungsteilnehmer. Darüber hinaus, entstehen nachstehende Kosten
(in % vom Reisepreis).
- Bis 50 Tage vor Reisebeginn 52,- Euro.
- Ab 49-30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises.
- Ab 29-8 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises.
- Ab 7 Tage vor Reisebeginn bzw. Nichterscheinen zum Reisetermin 100 %
des Reisepreises.
5. Die Haftung des Veranstalters ist
für den Ausfall einer Reise oder für Verspätungen ausgeschlossen.
Bei Starkwind oder Sturm ist der Kapitän gehalten, zur Sicherheit
des Schiffes, seiner Mannschaft und der Chartergäste einen Schutzhafen
anzulaufen.
6. Sollte der Törn innerhalb
von 48 Stunden nicht beginnen, z. B. durch Maschinenschaden, Materialbruch,
höhere Gewalt oder hoheitliche Anordnungen, so wird die Chartergebühr
erstattet. Weitere Ersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
7. Vermittler und Veranstalter behalten
sich vor, Reisen abzusagen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z. B. Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl, Naturkatastrophen, Streik, Ausfall der Beförderungs-
träger oder des Beförderungsmittels etc. Dies kann in der Regel
4 Wochen vor Reiseantritt, aber auch kurzfristiger geschehen. Schadensersatzansprüche
erwachsen beim Reiseteilnehmer nicht.
8. Der Veranstalter haftet im Rahmen
der Haftpflichtversicherung. Haftung persönliches Eigentum sowie
Sach-, Personen- und Vermögensschäden wird nicht übernommen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Schäden die unter Alkoholeinfluss
verursacht werden, ausschließlich zu Lasten des Verursachers gehen.
9. Bei Unglücksfällen, Verlusten
oder sonstigen Unregelmäßigkeiten durch Wetterlagen oder höhere
Gewalt, ist die Schiffsführung von einem Regressanspruch ausgeschlossen,
sofern nicht dem Kapitän oder einem seiner Erfüllungsgehilfen
grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
10. Bei allen Ausflügen, Landgängen
und Sportveranstaltungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr.
Sofern wir als Reisevermittler auftreten, haften wir nicht für die
Leistungserbringung durch den Veranstalter, sondern lediglich für
die ordnungsgemäße Vermittlung der Reise.
11. Für die Einhaltung der Pass-,
Zoll-, Impf- und Angelbestimmungen ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.
Kosten, die aus Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
12. Das Mitbringen von alkoholischen
Getränken ist untersagt. Volltrunkene Personen gefährden die
Sicherheit an Bord und werden von Bord gewiesen.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
ist Rostock.